EnEV 2009: Wichtige Regeln für Hausbesitzer und Bauherren im Überblick

Dechow

03 August 2009

EnEV 2009: Wichtige Regeln für Hausbesitzer und Bauherren im Überblick

Novellierte Energieeinsparverordnung(EnEV)Am 1. Oktober 2009 tritt bekanntlich die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zu der noch gültigen EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 % sinken.

Hier noch einmal die wichtigsten Änderungen. Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009 (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

  • Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 % niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 % effizienter sein als bisher.
  • Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen 30 % besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 % sinkt.

Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

Folgende Neuregelungen und Übergangsfristen gelten für alle Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009:

  • Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
  • Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000,- € rechnen.

Voker Zembold
Volker Zembold
Divisionsleiter Gebäudetechnik Nord
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